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   OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2022 - 4 LB 4/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2022 - 4 LB 4/20 (https://dejure.org/2022,31887)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.10.2022 - 4 LB 4/20 (https://dejure.org/2022,31887)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Oktober 2022 - 4 LB 4/20 (https://dejure.org/2022,31887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesjagdgesetz ; Eigentum; Jagdgenossenschaft; Pachtvertrag; Klagebefugnis der Jagdgenossenschaft gegen eine Befriedungsentscheidung nach § 6a BJagdG

  • rechtsportal.de

    Anordnung der jagdrechtlichen Befriedung von im Eigentum stehenden Grundflächen; Klagebefugnis der Jagdgenossenschaft gegen eine Befriedungsentscheidung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Hamburg, 20.04.2017 - 5 Bf 51/16

    Zur Klagebefugnis des Jagdausübungsberechtigten gegen eine Befriedungsanordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2022 - 4 LB 4/20
    Durch den Abschluss der Pachtverträge wurden die Jagdpächter alleinige Nutzungsberechtigte der Jagdausübung und die Klägerin ist für den Zeitraum der Verpachtung im Hinblick auf das Jagdausübungsrecht als Nichtberechtigte zu betrachten (vgl. OVG Hamburg, Zwischenurt. v. 20.04.2017 - 5 Bf 51/16 -, juris Rn. 50; BGH, Urt. v. 08.07.1982 - III ZR 46/81 -, juris Rn. 8).

    Damit geht gleichzeitig einher, dass die Jagdgenossenschaft die ihr kraft Gesetzes übertragenen Rechte und Pflichten für die Laufzeit des Jagdpachtvertrages verliert (OVG Hamburg, Zwischenurt. v. 20.04.2017 - 5 Bf 51/16 -, juris Rn. 49 ff.).

    Dies rechtfertigt es, die Klägerin auch während der Laufzeit der Pachtverträge als Inhaberin des Jagdausübungsrechts zu behandeln (vgl. i.E. OVG Hamburg, Zwischenurt. v. 20.04.2017 - 5 Bf 51/16 -, juris Rn. 67).

    Obwohl der Wortlaut es nicht unmittelbar erkennen lässt, dient die Vorschrift neben dem Schutz dieser Allgemeinwohlbelange auch dem Schutz einzelner Dritter (vgl. OVG Hamburg, Zwischenurt. v. 20.04.2017 - 5 Bf 51/16 -, juris Rn. 46; VGH Kassel, Beschl. v. 15.03.2018 - 4 B 1807/17 -, juris Rn. 12).

    Ohne die Annahme eines drittschützenden Charakters der gegen die Befriedung sprechenden Versagungsgründe des § 6a Abs. 1 Satz 2 BJagdG würden die Rechtspositionen der Jagdausübungsberechtigten nicht hinreichend geschützt, obwohl der Gesetzgeber die Rechte und Pflichten zur Verwirklichung der mit § 6a Abs. 1 Satz 2 BJagdG verfolgten Ziele des Bundesjagdrechts unmittelbar den Jagdausübungsberechtigten übertragen hat (OVG Hamburg, Zwischenurt. v. 20.04.2017 - 5 Bf 51/16 -, juris Rn. 45 f.; VGH Kassel, Beschl. v. 15.03.2018 - 4 B 1807/17 -, juris Rn. 12, 14).

  • BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79

    Zulässigkeit der Entscheidung einer Behörde über einen Widerspruch nach Ablauf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2022 - 4 LB 4/20
    Denn in diesen Fällen wirkt sich die mit dem behördlichen Verhalten einhergehende Durchbrechung der Bestandskraft des Bescheides zugunsten des allein betroffenen Bürgers und ausschließlich zu Lasten der Behörde aus (stRspr BVerwG, Urt. v. 21.03.1979 - 6 C 10.78 -?, juris Rn. 16; Urt. v. 04.08.1982 - 4 C 42.79 -, juris Rn. 11, jeweils m.w.N.).

    Eine eigentlich bereits "gesicherte Rechtsposition" darf dem Begünstigten jedoch nur auf Grundlage einer besonderen Ermächtigungsgrundlage entzogen werden, die die §§ 68 ff. VwGO nicht enthalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.08.1982 - 4 C 42.79 -, juris Rn. 13; Beschl. v. 25.04.1997 - 7 B 79.97 -, juris Rn. 4; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 28. Auflage 2022, § 70 Rn. 9 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 15.03.2018 - 4 B 1807/17

    Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen - Keine drittschützende Wirkung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2022 - 4 LB 4/20
    Obwohl der Wortlaut es nicht unmittelbar erkennen lässt, dient die Vorschrift neben dem Schutz dieser Allgemeinwohlbelange auch dem Schutz einzelner Dritter (vgl. OVG Hamburg, Zwischenurt. v. 20.04.2017 - 5 Bf 51/16 -, juris Rn. 46; VGH Kassel, Beschl. v. 15.03.2018 - 4 B 1807/17 -, juris Rn. 12).

    Ohne die Annahme eines drittschützenden Charakters der gegen die Befriedung sprechenden Versagungsgründe des § 6a Abs. 1 Satz 2 BJagdG würden die Rechtspositionen der Jagdausübungsberechtigten nicht hinreichend geschützt, obwohl der Gesetzgeber die Rechte und Pflichten zur Verwirklichung der mit § 6a Abs. 1 Satz 2 BJagdG verfolgten Ziele des Bundesjagdrechts unmittelbar den Jagdausübungsberechtigten übertragen hat (OVG Hamburg, Zwischenurt. v. 20.04.2017 - 5 Bf 51/16 -, juris Rn. 45 f.; VGH Kassel, Beschl. v. 15.03.2018 - 4 B 1807/17 -, juris Rn. 12, 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2001 - 11 S 1594/01

    Auslegung einer Nachricht an Behörde über vorläufigen Rechtsschutzantrag als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2022 - 4 LB 4/20
    Es genügt vielmehr, dass sich aus dem Inhalt des Schreibens der Wille des Absenders ergibt, sich mit der Verwaltungsmaßnahme nicht zufrieden zu geben und zugleich deren Änderung oder Beseitigung im Wege eines förmlichen Rechtsbehelfs zu erstreben (VGH Mannheim, Urt. v. 12.11.2001 - 11 S 1594/01 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anlaufen der Widerspruchsfrist - Rechtsbehelfsbelehrung - Form des Widerspruchs -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2022 - 4 LB 4/20
    Verschuldet im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO ist eine Fristversäumnis, wenn der Beteiligte die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und sachgemäß Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.1976 - IV C 74.74 -, juris Rn. 24; OVG Bautzen, Beschl.v. 17.03.2017 - 3 D 4/17 -, juris Rn. 5; Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 60 Rn. 41).
  • VGH Bayern, 23.09.2021 - 4 ZB 21.1847

    Belehrungspflicht über Widerspruchseinlegung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2022 - 4 LB 4/20
    Die danach gebotene Schriftform wird mangels eigenhändiger Unterschrift und hinreichend sicherer Identifizierbarkeit des Absenders nicht durch die Übersendung einer einfachen E-Mail gewahrt (vgl. VGH München, Beschl. v. 23.09.2021 - 4 ZB 21.1847 -, juris Rn. 14; OVG Magdeburg, Beschl. v. 02.05.2016 - 1 O 42/16 -, juris Rn. 4; Geis, in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 70 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.04.1997 - 7 B 79.97

    Vermögensverlust durch eine Schädigungsmaßnahme - Berechnung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2022 - 4 LB 4/20
    Eine eigentlich bereits "gesicherte Rechtsposition" darf dem Begünstigten jedoch nur auf Grundlage einer besonderen Ermächtigungsgrundlage entzogen werden, die die §§ 68 ff. VwGO nicht enthalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.08.1982 - 4 C 42.79 -, juris Rn. 13; Beschl. v. 25.04.1997 - 7 B 79.97 -, juris Rn. 4; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 28. Auflage 2022, § 70 Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2016 - 1 O 42/16

    Widerspruchseinlegung durch E-Mail ohne qualifizierte Signatur

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2022 - 4 LB 4/20
    Die danach gebotene Schriftform wird mangels eigenhändiger Unterschrift und hinreichend sicherer Identifizierbarkeit des Absenders nicht durch die Übersendung einer einfachen E-Mail gewahrt (vgl. VGH München, Beschl. v. 23.09.2021 - 4 ZB 21.1847 -, juris Rn. 14; OVG Magdeburg, Beschl. v. 02.05.2016 - 1 O 42/16 -, juris Rn. 4; Geis, in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 70 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78

    Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2022 - 4 LB 4/20
    Denn in diesen Fällen wirkt sich die mit dem behördlichen Verhalten einhergehende Durchbrechung der Bestandskraft des Bescheides zugunsten des allein betroffenen Bürgers und ausschließlich zu Lasten der Behörde aus (stRspr BVerwG, Urt. v. 21.03.1979 - 6 C 10.78 -?, juris Rn. 16; Urt. v. 04.08.1982 - 4 C 42.79 -, juris Rn. 11, jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 17.03.2017 - 3 D 4/17

    Prozesskostenhilfe, Versäumung der Begründungsfrist; Urlaub, Verschulden,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2022 - 4 LB 4/20
    Verschuldet im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO ist eine Fristversäumnis, wenn der Beteiligte die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und sachgemäß Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.1976 - IV C 74.74 -, juris Rn. 24; OVG Bautzen, Beschl.v. 17.03.2017 - 3 D 4/17 -, juris Rn. 5; Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 60 Rn. 41).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2021 - 4 L 92/21

    Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren

  • BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 2.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Frequenzverlagerung; Frequenzzuteilung; Klagebefugnis;

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag -

  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

  • VG Schleswig, 29.05.2018 - 7 A 724/17

    Jagdrecht

  • VGH Bayern, 10.06.1998 - 9 B 96.2597
  • BVerwG, 24.05.2011 - 9 B 97.10

    Jagdgenossenschaft; Jagdausübungsrecht; Jagdbezirk; Flurbereinigungsverfahren;

  • BGH, 08.07.1982 - III ZR 46/81

    Wirkung einer Gemeindefusion auf Jagdbezirke und Jagdgenossenschaften

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

  • BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 10.11

    Aufwandsteuer; Jagdsteuer; Aufwand; Einkommensverwendung; Einkommenserzielung;

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